Allgemeine Geschäftsbedingungen der Korthauer GmbH, Rheinpromenade 11, 40789 Monheim am Rhein, vertreten durch die Geschäftsführer David M. M. Flick (nachfolgend: „KH“)
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die „KH“ mit ihren Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich–rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ [„AG“] genannt) handelt.
(2) „KH“ schließt keine Verträge mit Verbrauchern ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit „KH“ als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als „KH“ ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn „KH“ in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.
(15) Zusatz- bzw. nicht ausdrücklich aufgeführte Leistungen
Alle in einem Angebot bzw. Vertrag nicht ausdrücklich aufgeführten Leistungen sind nicht im Leistungsumfang enthalten und bedürfen einer gesonderten Anfrage und Vereinbarung. Zusatzleistungen werden nach vorheriger Absprache individuell angeboten und vergütet.
(16) Zweiphasige Leistungserbringung (Onboarding und monatliche Leistungen)
(a) Setup & Einrichtung (Onboarding): Diese Phase beginnt mit einem Onboarding-Gespräch (Telefon oder Videokonferenz). „KH“ bietet dem Kunden innerhalb von drei Wochen nach Angebotsbestätigung mindestens fünf Terminvorschläge an. Sollte der Kunde keinen der vorgeschlagenen Termine wahrnehmen, wird der späteste Termin automatisch als bestätigt angesehen.
(b) Monatlich wiederkehrende Leistungen: Diese Phase startet nach Freigabe des Werbematerials durch den Kunden oder spätestens drei Monate nach Vetragsabschlusss. „KH“ stellt dem Kunden das zu prüfende Werbematerial mindestens drei Wochen vor dem geplanten Go-Live-Datum bereit. Der Kunde hat anschließend zehn Werktage Zeit, um Feedback oder Änderungswünsche mitzuteilen. Erfolgt in dieser Frist kein Feedback, gilt das Material als automatisch freigegeben und die monatlichen Leistungen beginnen wie geplant.
(c) Freigabe vs. Abnahme: Die Freigabe des Werbematerials dient lediglich dem vertraglichen Prozess. Es handelt sich nicht um eine Abnahme i. S. d. Werkvertragsrechts gemäß §§ 631 ff. BGB, sondern allein um die Zustimmung zur geplanten Werbemaßnahme im Rahmen der Dienstleistung.
(1) Die Preise, die von uns angegeben und mitgeteilt werden, sei es fernmündlich oder schriftlich, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und in der Währung Euro (€). Sämtliche Rechnungen sind, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, binnen fünf Werktagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Die Vergütung unserer Dienste ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, unser Angebot ist anders lautend.
(1a): „Monatliche Vergütung bei Verzögerungen“
(1a) Unabhängig von einer etwaigen verzögerten Freigabe des Werbematerials durch den Kunden beginnt die Pflicht zur Zahlung der monatlich wiederkehrenden Vergütung spätestens drei Monate nach Vetragsabschluss (§2 (16)(a)), sofern diese Leistungen vereinbart sind. Verzögert sich der Start einzelner Maßnahmen aus Gründen, die nicht ‚KH‘ zu vertreten hat, berührt dies den Vergütungsanspruch von ‚KH‘ nicht.
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