Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Korthauer GmbH mit Sitz in der Rheinpromenade 11 in 40789 Monheim am Rhein
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Korthauer GmbH, Rheinpromenade 11, 40789 Monheim am Rhein, vertreten durch die Geschäftsführer David M. M. Flick (nachfolgend: „KH“)
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die "KH" mit ihren Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich–rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ [„AG“] genannt) handelt.
(2) "KH" schließt keine Verträge mit Verbrauchern ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit "KH" als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als "KH" ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn "KH" in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.
§ 2 Leistungen von "KH" / Mitwirkung des Kunden
(1) „KH“ erbringt individuelle Beratungs– und Agenturdienstleistungen im Bereich des Online–Marketings. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet „KH“ nicht die Erbringung eines Werks. Insbesondere kann „KH“ den Erfolg bestimmter Werbemaßnahmen lediglich anhand von Erfahrungswerten prognostizieren. Dem Kunden ist bewusst, dass ein diesbezüglicher Erfolg auch wegen diverser weiterer Parameter und Faktoren, die Einfluss auf eine Werbekampagne haben, von „KH“ nicht geschuldet wird. Ist eine gesonderte Vergütung für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs einer Werbemaßnahme vereinbart, wird diese sonach als erfolgsabhängiger Bonus gezahlt. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht im Grundsatz nicht. (2) Wenn „KH“ für den Kunden eine Dienstleistung im Bereich der Anfragengewinnung erbringt, gelten Anfragen dann als qualifiziert, wenn sie sich über den von „KH“ unter Mithilfe des Kunden definierten und erstellten Prozess eingetragen haben und damit ein Interesse an den Produkten und der Dienstleistung des Kunden gezeigt haben.
(2.1) Kommt eine Anfrage während einer aktiven Kampagne zustande, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese Anfrage auf den Impulsgeber für die getätigte Aktion zu prüfen. Sollte die Anfrage über die Kampagne der „KH“ aufmerksam geworden sein, so ist diese Anfrage ebenfalls eine qualifizierte Anfrage der „KH“.
(3) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch „KH“, bleibt der Vergütungsanspruch von „KH“ unberührt. (4) Aufgrund unserer Erfahrung behalten wir uns vor, über Art und Inhalt der Werbeschaltungen unserer Kunden zu entscheiden. Diese Voraussetzung ist Bestandteil eines jeden Vertrages, dies gilt auch für nachträgliche Abänderungen der Verträge. Die Werbeschaltung wird von der "KH" grundsätzlich und ausschließlich nach besten Wissen und Gewissen aufgebaut und geschalten.
(5) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbekampagnen (Werbeanzeigen, Internetauftritte, Impressum, Datenschutzerklärungen, etc.) ausschließlich selbst verantwortlich. (6) Wir weisen darauf hin, dass Werbeplattformen wie Facebook und Google jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist "KH" nicht verantwortlich.
(7) "KH" steht in Bezug auf die gegenüber dem Kunden zu erbringenden Beratungsdienstleistungen ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu. (8) "KH" ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.
(9) Die vereinbarte Vergütung von "KH" in Bezug auf deren Beratungsdienstleistungen enthalten vorbehaltlich anderslautender Absprache kein Budget für etwaige Werbekampagnen des Kunden. Dieses ist vom Kunden separat zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls unmittelbar an den Werbeplattformbetreiber zu entrichten.
(10) "KH" garantiert keine konkrete Anzahl an Anfragen und keine diesbezüglich bestimmte Qualität im Rahmen der durch die für den Kunden lancierten Werbekampagnen.
(11) Landingpages und Domains (auch Subdomains), die im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden von "KH" zur Verfügung gestellt werden, sind nach Beendigung der Zusammenarbeit an "KH" zu übergeben. Dem Kunden steht nur ein Nutzungsrecht zu, wenn eine Kampagne aktiv ist.
(12) Der Kunde verpflichtet sich, die "KH" über eine Einstellung (Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages bei dem Betrieb des Kunden oder die Weiterempfehlung des Bewerbers zu einem anderweitigen Betrieb) eigenständig zu informieren, wenn der Bewerber über eine Kampagne der "KH" im Bezug auf die erbrachte Leistung der "KH", auf den Kunden aufmerksam geworden ist.
(13) Der Kunde verpflichtet sich, auf Anfrage der "KH", die "KH" über den Stand der weitergeleiteten Anfragen zu informieren. Sollte eine Anfrage nicht positiv bearbeitet werden, ist auch hier der Grund der Ablehnung zu nennen.
§ 3 Zustandekommen von Verträgen
(1) Der Vertragsschluss zwischen "KH" und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) oder schriftlich erfolgen. Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich, hat der Kunde keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte noch einmal in schriftlicher Form von "KH" zu erhalten.
(2) Fernmündlich kommen Verträge zwischen KH" und dem Kunden durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Der Kunde willigt ein, dass "KH" das Telefonat und/oder den jeweiligen Videochat zu Beweis– und Dokumentationszwecken aufzeichnet, falls von "KH" gewünscht.
§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen
(1) Die Leistungen von "KH" unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern eine vereinbarte Leistung ausnahmsweise dem Werkvertragsrecht unterfällt und damit abnahmebedürftig ist, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2–10.
(2) "KH" kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.
(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. "KH" kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil– bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber "KH" nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und "KH" überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.
(5) Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist "KH" verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen. Die Leistungen von "KH" zur Mängelbeseitigung sind dabei nach Zeitaufwand zu vergüten, sofern sie zwei Zeitstunden überschreiten. Dies gilt auch für Leistungen zur Beseitigung von Mängeln, die nach Abnahme festgestellt werden. Insoweit ist ein branchenüblicher Stundensatz einer Unternehmensberatung in Ansatz zu bringen.
(6) "KH" ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern. Der insoweit entstehende Zeitaufwand ist vom Kunden separat zu vergüten, Absatz (5) gilt entsprechend. Unerhebliche Mängel der (Teil–)Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.
(7) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie– und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird "KH" dem Kunden die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.
(8) Die abzunehmende (Teil–)Leistung von "KH" gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von "KH" hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil–)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.
(9) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.
(10) Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung.
§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von uns angegeben und mitgeteilt werden, sei es fernmündlich oder schriftlich, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und in der Währung Euro (€).
(2) Im Falle einer erfolgsabhängigen Provision wird der Referenzwert (vollständiger Auftragswert, Qualifikation des Bewerbers) als Grundlage anerkannt.
(3) Die Bezahlung unserer Leistungen erfolgt sofort nach Rechnungserteilung, entweder durch Rechnungsstellung oder per SEPA–Lastschriftmandat. Die Vergütung unserer Dienste ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, unser Angebot ist anders lautend. Eine uns erteilte (SEPA–) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(4) "KH" stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung nach erfolgreichem Lastschrifteinzug aus.
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen an "KH" zu überweisen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
(7) Bei einer beliebigen (sowohl entgeltlich, als auch unentgeltlich) Form der Zusammenarbeit ist "KH" berechtigt, das Logo, den Firmennamen & Namen des Geschäftsführers als auch Bilder und fernmündliche Aussagen des Partners, auf der eigenen Webseite https://korthauer.io zu Werbezwecken zu verwenden.
(8) Sollte nach Bekanntgabe in §2 (12) eine Einstellung getätigt oder ein Arbeitsvertrag unterschrieben worden sein, wird die vereinbarte Provision für den neuen Mitarbeiter zur Zahlung sofort fällig.
(9) Bei Rückzahlungen, Gutschriften oder dergleichen behält sich "KH" vor, selbst über die Regelmäßigkeit und Ratenhöhe zu bestimmen, jedoch maximal sind sechs Monate zur Komplettierung festgesetzt.
§ 6 Kündigung, Laufzeit (1) Der Vertrag ist für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen und verlängert sich um die vorher vereinbarte Laufzeit automatisch, sollte dieser nicht in Textform einen Monat vor Laufzeitende zum Monatsende gekündigt worden sein. Sollte der Hauptvertrag keine Laufzeit beinhalten, gilt eine Mindestnutzungsdauer nach Start der Kampagnen von drei Monaten, eine mögliche Nutzungsdauer durch das Setup von 12 Monaten besteht für den Auftraggeber.
(2) Sofern im Hauptvertrag nicht anders vereinbart, ist eine automatische Verlängerung vorgesehen und der Auftraggeber muss in diesem Fall eine Kündigung aussprechen.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.
§ 7 Verzug / Rücktritt
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch "KH" beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei "KH" eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei "KH" vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält "KH" sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber in Verzug, ist "KH" berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. "KH" wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen. Ersparte Aufwendungen sind in Abzug zu bringen.
(4) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.
§ 8 Erfüllung (1) "KH" wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. "KH" ist berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Dem Kunden ist bewusst, dass "KH" bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird "KH" Auskunft über die erbrachten Dienste erteilen.
(3) Ist "KH" gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von "KH" unberührt.
(4) "KH" ist berechtigt, für Kunden generierte Kontakte zur Qualitätssicherung selbst im Namen des Kunden anzurufen.
(5) Solange die Zusammenarbeit mit "KH" aktiv ist (Kampagne in den letzten 6 Monaten aktiv geschaltet), ist für den AG ein Gebietsschutz in einem Umkreis von 25km sichergestellt. Dies beinhaltet die aktuell offenen/beworbenen Stellen. "KH" sichert durch den Gebietsschutz zu, dass kein Kunde seitens "KH" angenommen wird, der dieselben offenen/beworbenen Stellen ausschreibt.
§ 9 Haftung
(1) "KH" haftet auf Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet "KH" nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet "KH" nicht für Daten– und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
(3) Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie Facebook nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Werbekampagnen aus ihren Angeboten zu löschen / zu entfernen. Für eine solche Vorgehensweise haftet "KH" nicht. (4) Der Kunde ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten verpflichtet, "KH" ausschließlich solches Bild–/Video–/Tonmaterial zur Verfügung zu stellen, das frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde stellt "KH" insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung geistigen Eigentums vollständig frei.
§ 10 Datenschutz und Datensicherheit
(1) Der Auftraggeber versichert, bei der Datenweitergabe an "KH" die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS–GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.
(2) Sofern eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung zwischen dem Kunden und "KH" abzuschließen ist, wird der Kunde "KH" vor Beginn der Dienstleistungen darauf hinweisen.
(3) Der Kunde stellt "KH" von der Haftung wegen Verstößen gegen die DS–GVO und das BDSG vollumfänglich frei, es sei denn, "KH" hat diese Verstöße ausschließlich allein zu verantworten.
§ 11 Urheberrecht, Nutzungsrechte
(1) Wir haben an allen Bildern, Videos, Texten, Webinaren, Datenbanken, die von uns veröffentlicht werden, Urheberrechte. Jegliche Nutzung ist ohne Zustimmung von uns nicht gestattet.
(2) Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die im passwortgeschützten Mitgliederbereich von uns hinterlegten Inhalte. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Vervielfältigung der von uns hinterlegten Inhalte ist strengstens untersagt. Vervielfältigt der Kunde Inhalte aus dem geschützten Mitgliederbereich oder gibt diese an nicht berechtigte Dritte weiter, gilt ein angemessene und von uns festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe als vereinbart.
(3) Der Kunde erhält kein Nutzungsrecht in Bezug auf Werbetexte / Anzeigen, die von uns auf unseren Webseiten oder innerhalb von Foren / Gruppen veröffentlicht sind.
(4) Es ist untersagt, die vermittelten Inhalte und die zur Verfügung gestellten Vorlagen, Strategien und Konzepte an Dritte weiterzugeben oder sie im gewerblichen Kontext an Dritte anzubieten, sofern dies nicht eindeutig mit "KH" abgestimmt wurde. Verstößt der Kunde gegen diese Vereinbarung, gilt eine angemessene und von uns festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe als vereinbart.
(5) Zuwiderhandlungen gegen die Absätze 1 und 2 werden bei einer Strafverfolgungsbehörde zur Anzeige gebracht.
§ 12 Rechte Dritter
(1) Stellt der Kunde "KH" Material zur Verfügung (Fotos, Videos), das "KH" bei der Werbeanzeige verwenden soll/kann, so gewährleistet der Kunde, dass das überlassene Material frei von Rechten Dritter ist oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen.
(2) Der Kunde stellt "KH" in diesem Zusammenhang wegen Verstöße gegen Rechte Dritter in vollem Umfang frei. § 13 Referenzwerbung
(1) Der Kunde ist damit einverstanden, dass die "KH" seinen/ihren Namen und sein/ihr Logo zeitlich und örtlich unbeschränkt auf den "KH" und den "KH" Social–Media–Auftritten verwenden darf, um über die Leistungserbringung bzw. Zusammenarbeit zu informieren und damit zu werben. § 14 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von "KH" maßgebend.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leverkusen.
AGB Stand: 01.08.2023
Korthauer GmbH
Rheinpromenade 11
D–40789 Monheim am Rhein
Unternehmen
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Glen Feldmann
Strategieberater